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Wie funktioniert Jugendschutz im Live-TV unserer Sender?

Im Free TV sind Altersfreigaben an Sendezeiten gebunden. Ab welcher Uhrzeit ein Programm im TV ausgestrahlt werden darf, richtet sich nach den vom Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegten Sendezeitbegrenzungen. Nicht alles, was tagsüber im Fernsehen ausgestrahlt wird, ist automatisch als Kinderprogramm zu bewerten. Mit der Freigabe durch den Jugendschutz wird lediglich ausgesagt, dass nicht von einer Beeinträchtigung auszugehen ist.  

Was darf wann gezeigt werden?

Unterschieden werden vier Zeitschienen, die die Wahrnehmung und Verarbeitung verschiedener Altersgruppen von Fernsehinhalten berücksichtigen. Was nur ab einem bestimmten Alter gesehen werden soll, darf darum auch erst ab einer entsprechenden Uhrzeit ausgestrahlt werden. Dabei sind die Eltern dafür verantwortlich, dass Kinder nur zu den ihrem Alter gemäßen Zeitschienen fernsehen.

  • 06:00 - 20:00 Uhr | Tagesprogramm | Freigegeben für Kinder von 0 bis 12 Jahren, auch ohne Aufsicht 
  • 20:00 - 22:00 Uhr | Hauptabendprogramm | Freigegeben für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren
  • 22:00 - 23:00 Uhr | Spätabendprogramm | Freigegeben für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren
  • 23:00 - 06:00 Uhr | Nachtprogramm | Freigegeben für Erwachsene ab 18 Jahren

Schützen Sie ihr Kind!

Der Jugendschutz ist vom Gesetzgeber auf die Schultern der Sender, aber auch auf die der Eltern gelegt worden. Dies bedeutet, dass das Programm unter Jugendschutzaspekten streng senderseitig kontrolliert wird. Andererseits müssen auch die Eltern Verantwortung dafür übernehmen, was ihre Kinder zu welcher Tageszeit sehen dürfen. Eltern kennen ihre Kinder am besten und wissen, was für sie geeignet ist oder nicht.

Fragen zum Jugendschutz bei SAT.1 GOLD?

Jugendschutzbeauftragte SAT.1 GOLD: Alexandra Möhrle-Mujkic
jugendschutzsat1gold@seven.one

Jugendschutzbeauftragter Digital: Benedikt Hommann
jugendschutzdigital@seven.one

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Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Jugendschutz finden Sie hier: Jugendschutz FAQ